Landesbeamtengesetz von Rheinland-Pfalz: § 7 Arten des Beamtenverhältnisses

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Land Rhainland-Pfalz geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte im Land Rheinland-Pfalz geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


Zur Übersicht des landesbeamtengesetzeses von Rheinland-Pfalz

§ 7 Arten des Beamtenverhältnisses  

(1) Das Beamtenverhältnis kann begründet werden
1. auf Lebenszeit, wenn der Beamte dauernd für Aufgaben im Sinne des § 6 Abs. 1 verwendet werden soll,
2. auf Zeit, wenn der Beamte auf bestimmte Dauer für derartige Aufgaben verwendet werden soll,
3. auf Probe, wenn der Beamte zur späteren Verwendung als Beamter auf Lebenszeit eine Probezeit zurückzulegen hat,
4. auf Widerruf, wenn der Beamte
a) den vorgeschriebenen oder üblichen Vorbereitungsdienst abzuleisten hat,
b) nur nebenbei oder vorübergehend für Aufgaben im Sinne des § 6 Abs. 1 verwendet werden soll.
Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bildet die Regel.
(2) Die Fälle und die Voraussetzungen der Ernennung von Beamten auf Zeit werden durch Gesetz bestimmt.
(3) Als Ehrenbeamter kann berufen werden, wer Aufgaben im Sinne des § 6 Abs. 1 ehrenamtlich wahrnehmen soll.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Rheinland-Pfalz

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber in Rheinland-Pfalz mit der Landesmetropole Mainz, der Weinbauregion im wunderschönen Rheingau und der deutschen Toscana in der Pfalz mit dem einmaligen Dom in Speyer. In Speyer finden Sie auch die Grabstätte von Altkanzler Helmut Kohl...  


mehr zu: Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-rheinland-pfalz.de © 2024