Für Beamtinnen und Beamte des Landes Rheinland-Pfalz gelten für den Urlaub, Erholungsurlaub und
Sonderurlaub die Landesregelungen. Eine aktuelle Fassung der rheinland-pfälzischen Urlaubsverordnung finden Sie hier:
Stand: 17. März 1971
Inhaltsverzeichnis:
§ 5 Gewährleistung des Dienstbetriebes
§ 8 Dauer des Erholungsurlaubs
§ 10 Anrechnung früheren Urlaubs
§ 14 Sanatoriumsaufenthalt, Heil- und Badekur
§ 16* Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung
§ 18 Zusatzurlaub für Schichtdienst
§ 19c Beendigung der Elternzeit
§ 20 Urlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten
§ 22 Urlaub zur Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres
§ 23 Urlaub für eine Ausbildung als Schwesternhelferin
§ 24 Urlaub für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung und entsprechender Einrichtungen
§ 25 Urlaub für gewerkschaftliche Zwecke
§ 26 Urlaub für fachliche, staatspolitische, kirchliche und sportliche Zwecke
§ 27 Dauer des Urlaubs in den Fällen der §§ 24 und 26 Abs. 1
§ 29 Urlaub für eine fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung
§ 31 Urlaub aus persönlichen Anlässen
§ 33 Lehrer und Hochschullehrer