Urlaubsverordnung in Rheinland-Pfalz

Für Beamtinnen und Beamte des Landes Rheinland-Pfalz gelten für den Urlaub, Erholungsurlaub und
Sonderurlaub die Landesregelungen. Eine aktuelle Fassung der rheinland-pfälzischen Urlaubsverordnung finden Sie hier:

Stand: 17. März 1971

Inhaltsverzeichnis:

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Urlaubsjahr

§ 3 Arbeitstage

§ 4 Verfahren

§ 5 Gewährleistung des Dienstbetriebes

§ 6 Wartezeit

§ 7 Bemessungsgrundlage

§ 8 Dauer des Erholungsurlaubs

§ 9 Teilanspruch

§ 10 Anrechnung früheren Urlaubs

§ 11* Abwicklung des Urlaubs

§ 11a Kinderbetreuung

§ 12 Widerruf und Verlegung

§ 13 Erkrankung

§ 14 Sanatoriumsaufenthalt, Heil- und Badekur

§ 15

§ 16* Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung  

§ 17 Winterzusatzurlaub  

§ 18 Zusatzurlaub für Schichtdienst  

§ 19 Sonderregelungen  

§ 19a Anspruch auf Elternzeit  

§ 19b Antrag auf Elternzeit

§ 19c Beendigung der Elternzeit  

§ 19d Entlassungsschutz

§ 19e Schutz bei Krankheit

§ 19f Übergangsbestimmung

§ 20 Urlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten  

§ 21

§ 22 Urlaub zur Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres

§ 23 Urlaub für eine Ausbildung als Schwesternhelferin

§ 24 Urlaub für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung und entsprechender Einrichtungen

§ 25 Urlaub für gewerkschaftliche Zwecke

§ 26 Urlaub für fachliche, staatspolitische, kirchliche und sportliche Zwecke

§ 27 Dauer des Urlaubs in den Fällen der §§ 24 und 26 Abs. 1

§ 28 Urlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen oder zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungshilfe

§ 29 Urlaub für eine fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung

§ 30 Urlaub für Heimfahrten

§ 31 Urlaub aus persönlichen Anlässen

§ 32 Urlaub in anderen Fällen

§ 33 Lehrer und Hochschullehrer

§ 34 Widerruf   

§ 35 Ersatz von Aufwendungen

§ 36 Dienstbezüge

§ 37* In-Kraft-Treten


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