Landesbeamtengesetz von Rheinland-Pfalz: § .22 Allgemeine Laufbahnerfordernisse für den einfachen Dienst

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§ 21a Sonderregelungen   

Für die Laufbahnen des einfachen Dienstes sind zu fordern
1. der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule oder ein entsprechender Bildungsstand,
2. ein Vorbereitungsdienst von sechs Monaten.


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