Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) des Landes Rheinland-Pfalz

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Für Beamtinnen und Beamte des Landes Rheinland-Pfalz gelten beim Nebentätigkeitsrecht eigenständige Landesregelungen. Die wichtigsten Fragen zum Nebenberuf sind in der Nebentätigkeitsverordnung geregelt. Eine aktuelle Fassung der rheinland-pfälzischen Nebentätigkeitsverordnung finden Sie hier:

 

Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) des Landes Rheinland-Pfalz

vom 02.02.1987 zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28.09.2021 (GVBl. S. 543)

Hinweis:
Gemäß Artikel 4 Abs. 2 d. LG v. 20. 12. 2000 (GVBl. S. 582) bleibt die Befugnis der Landesregierung, die Nebentätigkeitsverordnung künftig zu ändern oder aufzuheben, unberührt.

Inhaltsverzeichnis

Erster Abschnitt
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Öffentliche Ehrenämter

 

Zweiter Abschnitt
Ausübung von Nebentätigkeiten

§ 3 Begriff

§ 4 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 5 Genehmigung, Widerruf und Untersagung

 

Dritter Abschnitt
Vergütung

§ 6 Begriff

§ 7 Vergütungsverbot

§ 8 Ablieferungspflicht

§ 9 Ausnahmen von Vergütungsverbot und Ablieferungspflicht

 

Vierter Abschnitt
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn

§ 10 Einrichtungen, Material

§ 11 Genehmigung

§ 12 Nutzungsentgelt

§ 13 Verfahren

 

Fünfter Abschnitt
(aufgehoben)

§§ 14-16 (aufgehoben)

 

Sechster Abschnitt
Sonderregelungen bei Nebentätigkeit in der Krankenversorgung

§ 17 Genehmigung der Privatbehandlung

§ 18 (aufgehoben)

§ 19 Nutzungsentgelt

§ 20 Nutzungsentgelt bei Beteiligung ärztlicher Mitarbeiter nach dem Landeskrankenhausgesetz

 

Siebenter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 21 Übergangsbestimmung

§ 22 In-Kraft-Treten


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