PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den ÖD/Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können Sie zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des landesbeamtengesetzeses von Rheinland-Pfalz
§ 244 Weiter geltende Vorschriften
Die durch § 243 Abs. 1 nicht aufgehobenen Vorschriften bleiben bis zu einer anderweitigen Regelung mit den sich aus diesem Gesetz und aus der Neuordnung der staatsrechtlichen Verhältnisse ergebenden Änderungen in Kraft. § 18 Abs. 3 bleibt unberührt.