Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - |
PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst |
Zur Übersicht des landesbeamtengesetzeses von Rheinland-Pfalz
§ 217 Beschwerden
(1) Der Beamte kann Anträge stellen und Beschwerden vorbringen; hierbei hat er den Dienstweg einzuhalten. Der Beschwerdeweg steht ihm bis zur obersten Dienstbehörde offen.
(2) Richtet sich die Beschwerde gegen den unmittelbaren Vorgesetzten (§ 4 Abs. 2), so kann sie bei dem nächsthöheren Vorgesetzten unmittelbar eingereicht werden.