Landespersonalvertretungsgesetz von Rheinland-Pfalz - Übersicht -

Für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Landes Rheinland-Pfalz gelten die Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes. Eine aktuelle Fassung des rheinland-pfälzischen Personalvertretungsgesetzes finden Sie hier:

Stand: 24. November 2000

Inhaltsverzeichnis:

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Zusammenarbeit zwischen Dienststelle, Personalvertretungen, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen

§ 3 Verbot abweichender Regelungen durch Tarifvertrag

§ 4 Beschäftigte

§ 5 Dienststellen

§ 6 Schutzbestimmungen

§ 7 Unfallfürsorge, Ersatz von Sachschäden

§ 8 Schutz Auszubildender in besonderen Fällen

§ 9 Verletzung personalvertretungsrechtlicher Pflichten der Dienststellenleitung

§ 10 Wahlberechtigung

§ 11 Wählbarkeit

§ 12 Bildung von Personalräten und Zahl der Personalratsmitglieder

§ 13 Verteilung der Sitze auf die Gruppen

§ 14 Abweichende Verteilung

§ 15 Wahlgrundsätze

§ 16 Wahlvorstand

§ 17 Aufgaben des Wahlvorstands

§ 18 Verbot der Wahlbehinderung und Kosten der Wahl

§ 19 Anfechtung der Wahl

§ 20 Beginn und Dauer der Amtszeit

§ 21 Zeitpunkt der Personalratswahl

§ 22 Ausschluss von Mitgliedern und Auflösung des Personalrats

§ 23 Erlöschen der Mitgliedschaft

§ 24 Ruhen der Mitgliedschaft

§ 25 Ersatzmitglieder

§ 26 Bildung des Vorstands

§ 27 Aufgaben des Vorstands

§ 28 Ausschüsse

§ 29 Sitzungen des Personalrats

§ 30 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen  

§ 31 Beschlussfassung

§ 32 Teilnahme und Stimmrecht der Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 33 Teilnahme des Vertrauensmannes der Zivildienstleistenden

§ 34 Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten

§ 35 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung

§ 36 Gemeinsame Aufgaben von Personalrat und Richter- oder Staatsanwaltsrat

§ 37 Sitzungsniederschrift

§ 38 Geschäftsordnung

§ 39 Ehrenamt, Arbeitszeitversäumnis und Freizeitausgleich

§ 40 Freistellungen

§ 41 Schulungs- und Bildungsmaßnahmen

§ 42 Sprechstunden

§ 43 Kosten und Sachaufwand

§ 44 Aufwandsentschädigung

§ 45 Beitragsverbot

§ 46 Beratung gemeinsamer Angelegenheiten von Personalräten auf Bezirks- und Landesebene

§ 47 Allgemeines

§ 48 Einberufung, Tätigkeitsbericht

§ 49 Zeitpunkt, Freizeitausgleich

§ 50 Aufgaben

§ 51 Teilnahme weiterer Personen

§ 52 Stufenvertretungen

§ 53 Zuständigkeit

§ 54 Wahl und Zusammensetzung der Stufenvertretung

§ 55 Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung

§ 56 Gesamtpersonalrat

§ 57 Wahl, Zusammensetzung und Tätigkeit

§ 58 Errichtung

§ 59 Wahlberechtigung, Wählbarkeit

§ 60 Zusammensetzung

§ 61 Wahl und Amtszeit

§ 62 Aufgaben

§ 63 Jugend- und Auszubildendenversammlung

§ 64 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung

§ 65 Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung

§ 66 Entsprechende Anwendung von Bestimmungen

§ 67 Regeln der Zusammenarbeit

§ 68 Grundsätze für die Behandlung der Dienststellenangehörigen

§ 69 Allgemeine Aufgaben und Informationsrecht der Personalvertretung

§ 70 Schutz der Mitglieder der Personalvertretung

§ 71 Verschwiegenheitspflicht

§ 72 Behandlung personenbezogener Unterlagen

§ 73 Grundsätze der Mitbestimmung

§ 74 Verfahren

§ 75 Einigungsstelle

§ 76 Dienstvereinbarungen

§ 77 Durchführung von Entscheidungen

§ 78 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Angestellten sowie Arbeiterinnen und Arbeiter

§ 79 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten

§ 80 Mitbestimmung in sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten

§ 81 Ausnahmen von der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

§ 82 Mitwirkung des Personalrats bei Kündigungen

§ 83 Verfahren der Mitwirkung

§ 84 Beteiligung bei organisatorischen Maßnahmen

§ 85 Beteiligung bei Prüfungen

§ 86 Beteiligung beim Arbeitsschutz

§ 87

§ 88 Kommunale Dienststellen, Wählbarkeit und Teilnahme an Sitzungen der Vertretungskörperschaft 

§ 89 Oberste Dienstbehörde, Einigungsverfahren und Einigungsstelle 

§ 90 Einrichtungen mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung 

§ 91 Zweckverbände und andere öffentlich-rechtliche Verbände 

§ 92 Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

§ 93 Personalräte bei den Polizeibehörden und –einrichtungen 

§ 94 Stufenvertretungen 

§ 95 Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats 

§ 96 Studienreferendarinnen und Studienreferendare, Anwärterinnen und Anwärter für die Lehrämter, Verwaltungs- und Hilfspersonal, außerunterrichtlich eingesetzte Betreuungskräfte 

§ 97 Stufenvertretungen 

§ 98 Beschäftigte 

§ 99 Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats, Vertretung 

§ 100 Gemeinsame Personalräte 

§ 101 Theater und Orchester 

§ 102 Gemeinsame Dienststellen 

§ 103 Staatsforstverwaltung 

§ 104 Beschäftigte der Staatsforstverwaltung, Stufenvertretung 

§ 105 Arbeitsverhältnis 

§ 106 Wählbarkeit 

§ 106a Beteiligung bei witterungsbedingter Unterbrechung der Arbeit 

§ 107 Dienstordnungsmäßige Angestellte 

§ 108 Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter 

§ 108a AOK - Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz, Innungskrankenkasse Rheinland-Pfalz, Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz 

§ 109 Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen 

§ 110 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare 

§ 111 Stufenvertretung 

§ 112 Beschäftigte 

§ 113 Dienststellen 

§ 114 Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter 

§ 115 Wahlberechtigung 

§ 116 Einigungsverfahren und Einigungsstelle 

§ 117 Ausnahmen von der Mitbestimmung 

§ 118 Beteiligung im Fernsehrat 

§ 119 Anhörung 

§ 120 Dienstvereinbarung über besondere Regeln für die Zusammenarbeit der Beschäftigten des ZDF 

§ 121 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte 

§ 122 Bildung von Fachkammern (Fachsenaten)

§ 123 Bestimmungen über die Behandlung von Verschlusssachen 

§ 124 Verwaltungsreformmaßnahmen 

§ 125 Durchführungsvorschriften 

§ 126 Religionsgemeinschaften 

§ 127* In-Kraft-Treten 


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