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Landespersonalvertretungsgesetz von Rheinland-Pfalz: § 127* In-Kraft-Treten

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§ 127* In-Kraft-Treten 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Personalvertretungsgesetz für Rheinland-Pfalz (LPersVG) vom 5. Juli 1977 (GVBI. S. 213), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 1989 (GVBI. S. 242), BS 2035-1, außer Kraft.

* Die Bestimmung betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 8. Dezember 1992. Das Gesetz in der Fassung vom 24. November 2000 gilt seit dem 13. Oktober 2000.


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