Rheinland-Pfalz: Heilberufsgesetz (HeilBG): § 104 Tilgung

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

Zur Übersicht des Heilberufsgesetzes von Rheinland-Pfalz

 

Rheinland-Pfalz: Heilberufsgesetz (HeilBG): § 104 Tilgung

 

Teil 4
Berufsgerichtsbarkeit
Abschnitt 3
Verfahren
Unterabschnitt 5
Zustellungen, Vollstreckung und Tilgung

 

§ 104 Tilgung

(1) Eintragungen bei den Kammern über eine Warnung oder einen Verweis sind nach fünf Jahren, über eine Geldbuße nach zehn Jahren zu tilgen. Ist mit dem Verweis die Aberkennung der Befähigung zur Bekleidung von Ehrenämtern innerhalb der Kammer verbunden worden, sind diese Eintragungen nach zehn Jahren zu tilgen. Die über diese berufsgerichtlichen Maßnahmen entstandenen Vorgänge sind anschließend zu vernichten.

(2) Die Tilgungsfrist beginnt, sobald die Entscheidung über die berufsgerichtliche Maßnahme unanfechtbar geworden ist. Sie endet nicht, solange gegen das Kammermitglied ein Strafverfahren, ein berufsgerichtliches Verfahren, ein Disziplinarverfahren, ein Verfahren auf Widerruf oder Rücknahme der Approbation oder Berufserlaubnis oder ein Verfahren zur Aberkennung der Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung schwebt oder ein auf Geldbuße lautendes Urteil noch nicht vollstreckt ist.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für Rügen und Ordnungsgelder des Vorstands der Landeskammer (§ 12) entsprechend mit der Maßgabe, dass die Tilgungsfrist drei Jahre beträgt.


 

Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Rheinland-Pfalz

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber in Rheinland-Pfalz mit der Landesmetropole Mainz, der Weinbauregion im wunderschönen Rheingau und der deutschen Toscana in der Pfalz mit dem einmaligen Dom in Speyer. In Speyer finden Sie auch die Grabstätte von Altkanzler Helmut Kohl...  



Red 20221101

 

mehr zu: Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-rheinland-pfalz.de © 2024