PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Landespersonalvertretungsgesetzeses von Rheinland-Pfalz
§ 58 Errichtung
In Dienststellen, bei denen Personalvertretungen gebildet sind und denen in der Regel mindestens fünf jugendliche Beschäftigte angehören, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gebildet. Jugendliche Beschäftigte sind Beschäftigte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.