Rheinland-Pfalz: Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025) - Artikel 6 Änderung der Landesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2024

 

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Rheinland-Pfalz: Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025) - Artikel 6 Änderung der Landesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2024 

 

Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025)

 

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 6
Änderung der Landesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2024

Die Landesmehrarbeitsvergütungsverordnung vom 3. Juli 2012 (GVBl. S. 221), zuletztgeändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. April 2022 (GVBl. S. 120), BS 2032-1-2, wird wie folgt geändert:

§ 4 wird wie folgt geändert:

1. Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Vergütung beträgt je Stunde bei Beamtinnen und
Beamten in den Besoldungsgruppen
A 5 bis A 8 17,11 EUR,
A 9 bis A 12 23,46 EUR,
A 13 bis A 16 32,33 EUR.“
2. In Absatz 3 werden folgende Zahlen ersetzt:
a) in Nummer 1 „20,86“ durch „21,85“,
b) in Nummer 2 „25,79“ durch „27,02“,
c) in Nummer 3 „30,67“ durch „32,13“ und
d) in Nummer 4 „35,81“ durch „37,51“.


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