Rheinland-Pfalz: Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025) - Artikel 4 Weitere Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

 

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Rheinland-Pfalz: Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025) - Artikel 4  Weitere Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

 

Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025)

 

Artikel 4
Weitere Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

Das Landesbesoldungsgesetz vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157 -158-), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2022 (GVBl. S. 483), BS 2032-1, wird wie folgt geändert:

1. In § 30 Abs. 1 Satz 3 werden die Worte „im ersten“ durch die Worte „in einem“ ersetzt.
2. Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 4 Abs. 1 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen A und B werden folgende Zahlen ersetzt:
aa) in Buchstabe a „383,48“ durch „521“,
bb) in Buchstabe b „306,78“ durch „417“ und
cc) in Buchstabe c „106,52“ durch „145“.
b) In Nummer 5 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen A und B werden folgende Zahlen ersetzt:
aa) in Buchstabe a „119,84“ durch „163“,
bb) in Buchstabe b „159,79“ durch „217“ und
cc) in Buchstabe c „199,73“ durch „271“.
c) In Nummer 6 Abs. 1 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen A und B werden folgende
Zahlen ersetzt: 
aa) in Buchstabe a „66,35“ durch „90“ und
bb) in Buchstabe b „132,69“ durch „180“.
d) In Nummer 7 Abs. 1 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen A und B werden folgende
Zahlen ersetzt:
aa) in Buchstabe a „66,35“ durch „90“ und
bb) in Buchstabe b „132,69“ durch „180“.
e) In Nummer 8 Abs. 1 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen A und B werden folgende
Zahlen ersetzt:
aa) in Satz 1 „99,51“ durch „135“ und
bb) in Satz 2 „132,69“ durch „180“.
f) In Nummer 9 Abs. 1 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen A und B werden folgende Zahlen ersetzt:
aa) in Buchstabe a „17,76“ durch „25“ und
bb) in Buchstabe b „39,95“ durch „55“.
g) In Nummer 13 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen A und B wird die Zahl „39,95“ durch die Zahl „55“ ersetzt.
h) In der Besoldungsgruppe B 4 der Landesbesoldungsordnung B wird die Amtsbezeichnung „Generaldirektorin,
Generaldirektor des Römisch-Germanischen Zentralmuseums in Mainz“ gestrichen.
i) Der Anhang zur Landesbesoldungsordnung B Künftig wegfallende (kw) Ämter und Amtsbezeichnungen wird
gestrichen.
3. Die Anlage 7 Nr. 1 erhält die aus Anlage I zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung.
4. Die Anlagen 6 Nr. 1 und 4 und die Anlagen 9 und 10 erhalten die aus Anlage II zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung.
5. Die Anlagen 6 bis 11 erhalten die aus Anlage III zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung.
6. Die Anlagen 6 bis 11 erhalten die aus Anlage IV zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung.


 

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