Mehr Vorschriften zur Besoldung in Rheinland-Pfalz
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Landesbesoldungsordnung B
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Besoldungsgruppe B 1
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Besoldungsgruppe B 2
Abteilungsdirektor beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
- als Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 oder B 3
Direktor des Landesamtes für Denkmalpflege
Direktor des Landeshauptarchivs Koblenz
Direktor des Landesmuseums Koblenz
Direktor des Landesmuseums Mainz
Direktor des Rheinischen Landesmuseums Trier
Direktor einer Verwaltungsfachhochschule
Leitender Medizinaldirektor
- bei der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz als Leiter des ärztlichen Dienstes
Vizepräsident des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
Besoldungsgruppe B 3
Abteilungsdirektor beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
- als Leiter einer besonders großen oder besonders bedeutenden Abteilung, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 oder B 2
Direktor des Landesamtes für Geologie und Bergbau
Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
- soweit nicht in Besoldungsgruppe B 5
Direktor der Pfälzischen Pensionsanstalt
Generalsekretär der Akademie der Wissenschaften und der Literatur
Inspekteur der Polizei
Leitender Ministerialrat
- als Prüfungsgebietsleiter beim Rechnungshof, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 4
Polizeipräsident
- soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16
Präsident des Landeskriminalamtes
Präsident des Landesprüfungsamtes für Juristen
Präsident des Landesprüfungsamtes für die Lehrämter an Schulen
Präsident des Landesuntersuchungsamtes
Präsident des Statistischen Landesamtes
Stellvertretender Geschäftsführer des Landesbetriebs Straßen und Verkehr
Vizepräsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Vizepräsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung
Vizepräsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Vizepräsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Besoldungsgruppe B 4
Abteilungsdirektor beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
- als Leiter einer Abteilung, der zu dem ständigen Vertreter des Direktors des Instituts bestellt ist
Generaldirektor des Römisch-Germanischen Zentralmuseums in Mainz
Leitender Ministerialrat
- als Prüfungsgebietsleiter beim Rechnungshof, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3
Präsident des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht
Besoldungsgruppe B 5
Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
- soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3
Geschäftsführer des Landesbetriebs Daten und Information
Geschäftsführer des Landesbetriebs Straßen und Verkehr
Präsident des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
Besoldungsgruppe B 6
Direktor des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung
Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts und ständiger Vertreter des Präsidenten des Ver-fassungsgerichtshofs
Vizepräsident des Rechnungshofs
Besoldungsgruppe B 7
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Besoldungsgruppe B 8
Ministerialdirektor
- als der ständige Vertreter des Chefs der Staatskanzlei
- als der ständige Vertreter des Ministers1
Direktor beim Landtag
Besoldungsgruppe B 9
Präsident des Oberverwaltungsgerichts und Präsident des Verfassungsgerichtshofs
Präsident des Rechnungshofs
Staatssekretär
Besoldungsgruppe B 10
Staatssekretär als Bevollmächtigter des Landes beim Bund und für Europa
Staatssekretär als Chef der Staatskanzlei
Staatssekretär als der ständige Vertreter des Ministers der Finanzen
Anhang zur Landesbesoldungsordnung B
Künftig wegfallende (kw) Ämter und Amtsbezeichnungen
Besoldungsgruppe B 2 (kw)
Kanzler der Universität Kaiserslautern
Kanzler der Universität Trier
Vizepräsident der Universität Kaiserlautern
Vizepräsident der Universität Trier
Besoldungsgruppe B 3 (kw)
Präsident der Fachhochschule Bingen
Präsident der Fachhochschule Kaiserslautern
Präsident der Fachhochschule Koblenz
Präsident der Fachhochschule Ludwigshafen
Präsident der Fachhochschule Mainz
Präsident der Fachhochschule Trier
Präsident der Fachhochschule Worms
Besoldungsgruppe B 4 (kw)
Abteilungsdirektor beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
- als Leiter einer Abteilung
Kanzler der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Präsident der Universität Koblenz-Landau
Vizepräsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Besoldungsgruppe B 5 (kw)
Präsident der Universität Kaiserslautern
Präsident der Universität Trier
Besoldungsgruppe B 7 (kw)
Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz