Landesbesoldungsordnung B in Rheinland-Pfalz

Mehr Vorschriften zur Besoldung in Rheinland-Pfalz

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Landesbesoldungsordnung B

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Besoldungsgruppe B 1
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Besoldungsgruppe B 2

Abteilungsdirektor beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
- als Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 oder B 3

Direktor des Landesamtes für Denkmalpflege

Direktor des Landeshauptarchivs Koblenz

Direktor des Landesmuseums Koblenz

Direktor des Landesmuseums Mainz

Direktor des Rheinischen Landesmuseums Trier

Direktor einer Verwaltungsfachhochschule

Leitender Medizinaldirektor
- bei der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz als Leiter des ärztlichen Dienstes

Vizepräsident des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz

Besoldungsgruppe B 3

Abteilungsdirektor beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

- als Leiter einer besonders großen oder besonders bedeutenden Abteilung, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 oder B 2

Direktor des Landesamtes für Geologie und Bergbau

Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
- soweit nicht in Besoldungsgruppe B 5

Direktor der Pfälzischen Pensionsanstalt

Generalsekretär der Akademie der Wissenschaften und der Literatur

Inspekteur der Polizei

Leitender Ministerialrat
- als Prüfungsgebietsleiter beim Rechnungshof, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 4

Polizeipräsident
- soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16

Präsident des Landeskriminalamtes

Präsident des Landesprüfungsamtes für Juristen

Präsident des Landesprüfungsamtes für die Lehrämter an Schulen

Präsident des Landesuntersuchungsamtes

Präsident des Statistischen Landesamtes

Stellvertretender Geschäftsführer des Landesbetriebs Straßen und Verkehr

Vizepräsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Vizepräsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung

Vizepräsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Vizepräsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Besoldungsgruppe B 4
Abteilungsdirektor beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
- als Leiter einer Abteilung, der zu dem ständigen Vertreter des Direktors des Instituts bestellt ist

Generaldirektor des Römisch-Germanischen Zentralmuseums in Mainz

Leitender Ministerialrat
- als Prüfungsgebietsleiter beim Rechnungshof, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3

Präsident des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht

Besoldungsgruppe B 5
Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
- soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3

Geschäftsführer des Landesbetriebs Daten und Information

Geschäftsführer des Landesbetriebs Straßen und Verkehr

Präsident des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz

Besoldungsgruppe B 6
Direktor des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung

Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts und ständiger Vertreter des Präsidenten des Ver-fassungsgerichtshofs

Vizepräsident des Rechnungshofs

Besoldungsgruppe B 7
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Besoldungsgruppe B 8
Ministerialdirektor
- als der ständige Vertreter des Chefs der Staatskanzlei
- als der ständige Vertreter des Ministers1 

Direktor beim Landtag
 
Besoldungsgruppe B 9

Präsident des Oberverwaltungsgerichts und Präsident des Verfassungsgerichtshofs

Präsident des Rechnungshofs

Staatssekretär
 

Besoldungsgruppe B 10
Staatssekretär als Bevollmächtigter des Landes beim Bund und für Europa

Staatssekretär als Chef der Staatskanzlei

Staatssekretär als der ständige Vertreter des Ministers der Finanzen

Anhang zur Landesbesoldungsordnung B
Künftig wegfallende (kw) Ämter und Amtsbezeichnungen

Besoldungsgruppe B 2 (kw)
Kanzler der Universität Kaiserslautern

Kanzler der Universität Trier

Vizepräsident der Universität Kaiserlautern

Vizepräsident der Universität Trier

Besoldungsgruppe B 3 (kw)
Präsident der Fachhochschule Bingen

Präsident der Fachhochschule Kaiserslautern

Präsident der Fachhochschule Koblenz

Präsident der Fachhochschule Ludwigshafen

Präsident der Fachhochschule Mainz

Präsident der Fachhochschule Trier

Präsident der Fachhochschule Worms

Besoldungsgruppe B 4 (kw)
Abteilungsdirektor beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
- als Leiter einer Abteilung

Kanzler der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Präsident der Universität Koblenz-Landau

Vizepräsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Besoldungsgruppe B 5 (kw)

Präsident der Universität Kaiserslautern

Präsident der Universität Trier

Besoldungsgruppe B 7 (kw)

Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

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