Änderungen im Beihilferecht von Rheinland-Pfalz (Ende 2025)

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Regelungen zur Beihilfe in Rheinland-Pfalz (Stand Ende 2025)

In Rheinland-Pfalz gibt es aktuell zum Stand Ende 2025 Anpassungen bei den Höchstbeträgen für Heilmittel (Physiotherapie) zum 1. September 2025. Diese sind gestiegen, ebenfalls gibt es eine Debatte um die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale, die im Beihilferecht aber weiterhin eine Rolle spielt.

Wichtig bleibt die Digitalisierung über die eBeihilfe RLP App für Anträge und die bekannten Bemessungssätze (50 Prozent für Beamtinnen und Beamte, 70 Prozent bei Kindern).

Wichtige aktuelle Themen

Höchstbeträge Heilmittel:
Ab 1.09.2025 sind Hausbesuche (inkl. Fahrtkosten) und Pauschalen für Blankoverordnungen teurer geworden, z.B. Hausbesuch 27,60 Euro (bisher 25,60 Euro).

eBeihilfe App:
Die digitale Einreichung von Anträgen bleibt ein zentrales Element, um papierlos zu arbeiten.

Kostendämpfungspauschale (KDP):
Die Gewerkschaften (z.B. GdP) fordern weiterhin deren Abschaffung, ähnlich wie in NRW, was aber noch nicht umgesetzt wurde.

Bemessungssätze:
Die Bemessungsätze betragen für Beamtinnen und Beamte 50 Prozent, bei Kindern 70 Prozent, bei 2+ Kindern, 70 Prozent für Ehepartner bleiben bestehen, können aber durch Einkommensgrenzen für Angehörige beeinflusst werden (17.000 Euro Einkommensgrenze seit 2021).

Was bleibt bestehen

Reguläre Bemessung:
50 Prozent für Aktive (50 Prozent der Kosten zahlt der Dienstherr, die restlichen zahlt 50 Prozent die PKV).

Erhöhte Sätze:
70 Prozent bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern.

Einkommensgrenze:
Für Ehegatten und Lebenspartner liegt die Grenze nach der geltenden Beihilfeverordnung von Rheinland-Pfalz derzeit bei 17.000 Euro (Stand 2021).

Fazit
Die größte Neuerung 2025 betrifft die erhöhten Sätze für Heilmittel, während die Forderungen nach Abschaffung der Kostendämpfungspauschale bestehen bleiben. Die Digitalisierung durch die eBeihilfe App ist der Standard für die Antragstellung.

 


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Red 20251216 

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