Besoldung Rheinland-Pfalz |
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§ 248 In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am 1. August 1962 in Kraft; die §§ 235, 236 und 237 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 gelten jedoch bereits mit Wirkung vom 1. Oktober 1961.