Besoldung Rheinland-Pfalz |
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Zur Übersicht der Arbeitszeitverordnung des Landes Rheinland-Pfalz
§ 15 In-Kraft-Treten
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Arbeitszeitverordnung vom 23. März 1993 (GVBl. S. 152), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juni 2005 (GVBl. S. 243), BS 2030-1-3, außer Kraft.