Besoldung Rheinland-Pfalz
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Familienzuschlag in Rheinland-Pfalz

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Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Rheinland-Pfalz

Die Regelungen zum Familienzuschlag sind in Bund und Ländern unterschiedlich. Einige grundsätzliche Hinweise finden Sie hier: www.besoldung-online.de/familienzuschlag

Familienzuschlag ab 1. März 2010

Monatsbeträge in Euro

 Familienzuschlag

 Stufe 1
(verh.)
 

 Stufe 2
(verh. und 1 Kind)

 Besoldungsgruppen A 2 bis A 8

 109,92

 217,23

 übrige Besoldungsgruppen

 115,46

 222,77

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 107,31 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 322,35 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,32 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 26,63 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 21,30 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,98 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 98,10 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 104,14 Euro.


 

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