Besoldung Rheinland-Pfalz
Beamten-Magazin
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Vorschriften zur Landesbesoldung in Nordrhein-Westfalen

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Nebentätigkeitsrecht, Reise- und Umzugskostenrecht).  {referenz:adsense_linkblock_schroeder}  Das Taschenbuch orientiert sich an den Bundesvorschriften, vom Bund abweichende Regelungen in den Ländern werden erläutert.

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Wer im Beamtenrecht des Bundes und der Länder auf dem Laufenden bleiben will, sollte sich das "Beamten-Magazin" nicht entgehen lassen. Das Magazin für Beamte erscheint monatlich und kostet im Doppelpack mit dem o.a. Taschenbuch im Jahr nur 19,50 Euro.


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Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen

Inhaltsübersicht

Landesbesoldungsgesetz (LBesG)

AbubesVG

Gesetz zur Festsetzung besonderer
Stellenobergrenzen bei der
Gemeindeprüfungsanstalt

Sonderzahlungsgesetz (SZG-NRW)

Verordnung zur Übertragung
besoldungsrechtlicher Zuständigkeiten

Besoldungszuständigkeitsverordnung NW

VO zur Übertragung der Zuständigkeit
für die Kürzung der Anwärterbezüge
im Geschäftsbereich des IM

Verordnung zur Übertragung der
Zuständigkeit des JM für die Kürzung
der Anwärterbezüge der Beamten auf
Widerruf im Vorbereitungsdienst der
Justizverwaltung des Landes
Nordrhein-Westfalen

VO zur Übertragung besoldungsrechtlicher
Zuständigkeiten des Ministers
für Wissenschaft und Forschung


Verordnung zur Abgeltung der
Bürokosten der Gerichsvollzieher

Stellenobergrenzenverordnung Gemeinden
(StOV-Gem) 

Stellenobergrenzenverordnung Sparkassen

Justizvollzugs-Stellenobergrenzenverordnung
(JVollzStOV)

Verordnung über die Gewährung von
Zulagen für Lehrkräfte mit besonderen
Funktionen (Landeszulagenverordnung - LzulVO - )

Eingruppierungsverordnung (EingrVO) Gemeinden

Sitzungsvergütungsverordnung (SitzVergV)

Leistungsprämien- und -zulagenverordnung
(LPZVO)

Leistungsstufenverordnung (LStuVO)

Lehrzulagenverordnung
(LehrzulV)

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NEU: Konto für Beamte und den öffentlichen Dienst

Die BBBank - Die Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst hat ein sogenanntes Bezügekonto mit kostenfreier Kontoführung eingeführt. 

Das Bezügekonto für den öffentlichen Dienst hat mehrere Leistungsvorteile: Kostenfreie Kontoführung, Kostenfreie BankCard, ein DispoAbrufkredit bis zum 6-fachen der Monatsbezüge zu attraktiven Konditionen sowie die 100-Prozent Baufinanzierung. Von den Vorteilen des Bezügekontos können Beamte, Beamtenanwärter, Ruhestandsbeamte und Tarifkräfte sowie Auszubildende im öffentlichen Dienst profitieren. Neugierig? Hier erfahren Sie mehr: www.der-oeffentliche-sektor.de


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