Urlaubsverordnung von Rheinland-Pfalz: § 37* In-Kraft-Treten

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§ 37* In-Kraft-Treten   

(1) Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des III. Abschnitts mit Wirkung vom 1. Januar 1966 in Kraft; die Vorschriften des III. Abschnitts treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) (Aufhebungsbestimmung)

*Abs. 1: Die Bestimmung betrifft das In-Kraft-Treten der UrlVO in der ursprünglichen Fassung v. 16. 5. 1966. Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in der Fußnote zur Überschrift der UrlVO näher bezeichneten Vorschriften


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