Besoldung Rheinland-Pfalz |
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DGB unterstreicht Forderung nach Vereinbarungsrecht
Der Entwurf für ein neues Personalvertretungsgesetz in Rheinland-Pfalz erfüllt nicht die von der Politik geweckten Erwartungen. Diese Kritik hat der DGB in der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf erneuert. Er fordert insbesondere, dass mit der Novellierung im Jahr 2000 vorgenommene Eingriffe zurückgenommen werden. An erster Stelle steht für den DGB dabei das Vereinbarungsrecht der Gewerkschaften. Er fordert auch eine Überarbeitung des Mitbestimmungskatalogs. Ebenso wie die Eingruppierung von Beschäftigten soll die tarifvertragliche Stufenzuordnung mitbestimmungspflichtig sein. Die Personalvertretung soll auch eingeschaltet werden, wenn Mitarbeiter/innen durch einen Arbeitsplatzwechsel vom Bereich eines örtlichen in den Bereich eines anderen örtlichen Personalrats kommen. Auch Fragen der Arbeitszeit, Teilzeit und Verteilung der Arbeitszeit von Beamtinnen und Beamten sollten der Mitbestimmung unterliegen.
Quelle: Beamten-Magazin 04/2010
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